LIBERAL LICENSE - PROTECTED SOURCES 1.0 STRICT BLACKLIST

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Weg öffentlich zur Kenntnisnahme angezeigt oder gegeben wird; und

  • aus einem beliebigen Medium und von einer beliebigen Quelle zu beziehen z. B. durch Herunterladen, jedoch nur, wenn dadurch keine anderen Bestimmungen der vorliegenden Public License verletzt werden; und

  • nicht öffentlich auszuführen, jedoch nur für nicht kommerzielle Zwecke; und

  • nicht öffentlich auszuführen für kommerzielle Zwecke solange die vom Lizenzgeber festgelegten Höchstgrenzen für die kommerzielle Nutzung nicht überschritten werden; und

  • öffentlich auszuführen, wenn zeitgleich die vorliegende Public License und die Nennung des Urhebers des lizenzierten Materials in angemessener aber effektiver Weise auf dem selben Weg öffentlich zur Kenntnisnahme angezeigt oder gegeben wird, jedoch nur für nicht kommerzielle Zwecke; und

  • öffentlich auszuführen für kommerzielle Zwecke solange die vom Lizenzgeber festgelegten Höchstgrenzen für die kommerzielle Nutzung nicht überschritten werden, wenn zeitgleich die vorliegende Public License und die Nennung des Urhebers des lizenzierten Materials in angemessener aber effektiver Weise auf dem selben Weg öffentlich zur Kenntnisnahme angezeigt oder gegeben wird; und

  • nur für nicht kommerzielle Zwecke als Teil eines (eigenen) größeren Werkes zu nutzen und hierzu in das größere Werk in beliebiger Weise einzubinden, einzubauen oder aus diesem heraus auf das lizenzierte Material zu referenzieren oder es aufzurufen oder auszuführen, jedoch nur, wenn dadurch keine anderen Bestimmungen der vorliegenden Public License verletzt werden. Das in einem größeren Werk enthaltene lizenzierte Material steht unverändert unter der vorliegenden Public License mit denselben Höchstgrenzen für die kommerzielle Nutzung. Die Lizenzierung der übrigen Anteile des größeren Werkes bleibt hiervon unberührt. Sie haben das Recht eine zulässige Dach-Lizenzierung durchzuführen und der Lizenzgeber verzichtet soweit auf Rechte bzw. ihre Durchsetzung, wie dies für die Ausübung der durch die zulässige Dach-Lizenzierung lizenzierten Rechte durch Ihre Lizenznehmer erforderlich und möglich ist, jedoch nicht darüber hinaus. Und

  • für kommerzielle Zwecke als Teil eines (eigenen) größeren Werkes zu nutzen und hierzu in das größere Werk in beliebiger Weise einzubinden, einzubauen oder aus diesem heraus auf das lizenzierte Material zu referenzieren oder es aufzurufen oder auszuführen solange die vom Lizenzgeber festgelegten Höchstgrenzen für die kommerzielle Nutzung nicht überschritten werden, jedoch nur, wenn dadurch keine anderen Bestimmungen der vorliegenden Public License verletzt werden. Das in einem größeren Werk enthaltene lizenzierte Material steht unverändert unter der vorliegenden Public License mit denselben Höchstgrenzen für die kommerzielle Nutzung. Die Lizenzierung der übrigen Anteile des größeren Werkes bleibt hiervon unberührt. Sie haben das Recht eine zulässige Dach-Lizenzierung durchzuführen und der Lizenzgeber verzichtet soweit auf Rechte bzw. ihre Durchsetzung, wie dies für die Ausübung der durch die zulässige Dach-Lizenzierung

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