LIBERAL LICENSE - PROTECTED SOURCES 1.0

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weltweite Veröffentlichung des lizenzierten Materials erfolgt; und diesen Staaten und ihren Institutionen sind ihrerseits jegliche Art des Besitzes und der Nutzung des lizenzierten Materials, auch als Teil eines größeren Werkes, nicht erlaubt.

  • Sui-generis Datenbankrechte bezeichnet Rechte, die keine Urheberrechte sind, sondern gegründet sind auf die Richtlinie 96/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken in der jeweils gültigen Fassung bzw. deren Nachfolgeregelungen, sowie andere im Wesentlichen funktionsgleiche Rechte anderswo auf der Welt.

  • Für eine Namensnennung vorgesehen meint, dass der Lizenzgeber die Nennung der oder des Namen bei einer Weitergabe des lizenzierten Materials verlangt, in der gleichen Weise in der auch der Lizenzgeber als Urheber zu nennen ist; entweder ausdrücklich verlangt durch Mitteilung, Herausgabe mit dem lizenzierten Material oder Veröffentlichung, oder stillschweigend inbegriffen verlangt durch Nennung dieser Namen bei der Herausgabe oder Veröffentlichung des lizenzierten Materials in ähnlicher Weise in der sich der Lizenzgeber selbst als Urheber nennt.

  • Durch den Lizenzgeber verlangte Form meint die Form der Namensnennung die der Lizenzgeber bei einer Weitergabe des lizenzierten Materials verlangt; entweder ausdrücklich verlangt durch Mitteilung, Herausgabe mit dem lizenzierten Material oder Veröffentlichung, oder stillschweigend inbegriffen verlangt durch die bei der Herausgabe oder Veröffentlichung des lizenzierten Materials gegebene Form der Namensnennung, soweit dies vernünftigerweise praktikabel ist. Die Form der Namensnennung bei der Weitergabe gilt immer als angemessen, wenn sie der Form der Namensnennung bei der Herausgabe oder Veröffentlichung des lizenzierten Materials durch den Lizenzgeber entspricht.

  • Kompatible liberale Lizenzen sind

    1. die vorliegende Public License und

    2. LIBERAL LICENSE for works with PROTECTED SOURCES 1.0 STRICT BLACKLIST International Public License,

    sowie alle höheren Versionen dieser Lizenzen, des selben Autors oder eines von ihm autorisierten Autors. Kompatible liberale Lizenz hat die entsprechende Bedeutung.

  • Zulässige Dach-Lizenzierung ist die zusätzliche Lizenzierung des lizenzierten Materials die durch die Anwendung einer kompatiblen liberalen Lizenz auf ein größeres Werk entsteht, welches das lizenzierte Material ganz oder teilweise enthält, einbindet, referenziert, aufruft oder ausführt. Es sei klargestellt, dass eine Lizenzierung des größeren Werkes mit einer anderen Lizenz als einer kompatiblen liberalen Lizenz keine zulässige Dach-Lizenzierung ist.

  • Abschnitt 2 – Umfang

    1. Lizenzgewährung

      1. Unter den Bedingungen der vorliegenden Public License gewährt der Lizenzgeber Ihnen eine weltweite, vergütungsfreie, nicht unterlizenzierbare, nicht-ausschließliche, unwiderrufliche Lizenz zur Ausübung der lizenzierten Rechte am lizenzierten Material, um das lizenzierte Material ganz oder in Teilen:

        1. nicht öffentlich sichtbar zu machen; und

        2. öffentlich sichtbar zu machen, wenn zeitgleich die vorliegende Public License und die Nennung des Urhebers

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