LIBERAL LICENSE - AVAILABLE SOURCES 1.0 RELENTING RECIPROCAL
Lizenzvereinbarung
LIBERAL LICENSE for works with AVAILABLE SOURCES 1.0
RELENTING RECIPROCAL International Public License
Durch die Ausübung der lizenzierten Rechte (wie unten definiert) erklären Sie sich rechtsverbindlich mit den Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung LIBERAL LICENSE for works with AVAILABLE SOURCES 1.0 RELENTING RECIPROCAL International Public License (“Public License”) einverstanden. Soweit die vorliegende Public License als Lizenzvertrag anzusehen ist, gewährt Ihnen der Lizenzgeber die in der Public License genannten lizenzierten Rechte im Gegenzug dafür, dass Sie die Lizenzbedingungen akzeptieren, und gewährt Ihnen die entsprechenden Rechte in Hinblick auf Vorteile, die der Lizenzgeber durch das Verfügbarmachen des lizenzierten Materials unter diesen Bedingungen hat.
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Abgewandeltes Material bezeichnet Material, welches durch Urheberrechte oder ähnliche Rechte geschützt ist und vom lizenzierten Material abgeleitet ist oder darauf aufbaut und in welchem das lizenzierte Material übersetzt, verändert, umarrangiert, umgestaltet oder anderweitig modifiziert in einer Weise enthalten ist, die aufgrund des Urheberrechts oder ähnlicher Rechte des Lizenzgebers eine Zustimmung erfordert. Im Sinne der vorliegenden Public License entsteht immer abgewandeltes Material, wenn das lizenzierte Material eine Konstruktion ist und dessen Beschaffenheit, Zustand oder Funktionalität in nicht bestimmungsgemäßer Weise verändert wird, und wenn das lizenzierte Material ein Musikwerk, eine Darbietung oder eine Tonaufnahme ist und zur Vertonung von Bewegtbildern verwendet wird.
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Urheberrecht und ähnliche Rechte bezeichnet das Urheberrecht und/oder ähnliche, dem Urheberrecht eng verwandte Rechte, einschließlich , ohne Beschränkung darauf, des Rechts des ausübenden Schöpfers des lizenzierten Materials z. B. des Autors, Entwicklers, Erfinders, Künstlers oder Herstellers, des Rechts zur Darstellung, zur Sendung, zur Tonaufnahme und des Sui-generis-Datenbankrechts, unabhängig davon, wie diese Rechte genannt oder kategorisiert werden. Im Sinne der vorliegenden Public License werden die in Abschnitt 2(b)(1)-(2) aufgeführten Rechte nicht als Urheberrecht und ähnliche Rechte angesehen.
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Wirksame technische Schutzmaßnahmen bezeichnet solche Maßnahmen, die gemäß gesetzlichen Regelungen auf der Basis des Artikels 11 des WIPO Copyright Treaty vom 20. Dezember 1996 und/oder ähnlicher internationaler Vereinbarungen ohne entsprechende Erlaubnis nicht umgangen werden dürfen.
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Ausnahmen und Beschränkungen bezeichnet Fair Use, Fair Dealing und/oder jegliche andere Ausnahme oder Beschränkung des Urheberrechts oder ähnlicher Rechte, die auf Ihre Nutzung des lizenzierten Materials Anwendung findet.
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Lizenziertes Material bezeichnet die Software, das maschinell lesbare Programm, den Programmteil, das Rahmenwerk oder die Komponente(n) für Software bzw. maschinell lesbare Programme, einschließlich seiner bzw. ihrer sämtlichen Quelltexte, Spezifikationen, Dokumentationen und zugehörigen Daten soweit vom Lizenzgeber zur Verfügung gestellt, das Entwurfsmuster, die Konstruktion, einschließlich ihrer sämtlichen Baupläne, Spezifikationen und Dokumentationen soweit vom Lizenzgeber zur Verfügung gestellt, das Werk der Literatur oder Kunst, die Datenbank oder das sonstige Material, welches der Lizenzgeber unter die vorliegende Public License gestellt hat. Material welches vom lizenzierten Material selbst erzeugt bzw. generiert wurde, auch durch Interaktion mit irgendjemandem, ist weder Teil des lizenzierten Materials der vorliegenden Public License noch anderweitig lizenziertes Material, wenn dieses erzeugte Material nicht explizit lizenziert ist.
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Lizenzierte Rechte bezeichnet die Ihnen unter den Bedingungen der vorliegenden Public License gewährten Rechte, welche auf solche Urheberrechte und ähnlichen Rechte beschränkt sind, die Ihre Nutzung des lizenzierten Materials betreffen und die der Lizenzgeber zu lizenzieren berechtigt ist.
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Lizenzgeber bezeichnet die natürliche(n) oder juristische(n) Person(en), die unter der vorliegenden Public License Rechte gewährt (oder gewähren).
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Lizenznehmer bezeichnet die natürliche(n) oder juristische(n) Person(en), der (oder denen) unter der vorliegenden Public License Rechte gewährt werden.
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Kommerziell meint vorrangig auf einen geschäftlichen Vorteil oder eine geldwerte Vergütung gerichtet. Es sei klargestellt, dass im Sinne der vorliegenden Public License auch dann ein geschäftlicher Vorteil vorliegen kann, wenn das lizenzierte Material in irgendeiner Weise genutzt, z. B. im Zusammenhang mit Geschäftsvorgängen, aber nicht weitergegeben wird.
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Höchstgrenzen für die kommerzielle Nutzung meint die vom Lizenzgeber mit der vorliegenden Public License herausgegebenen oder veröffentlichten Werte, welche bei der kommerziellen Nutzung des lizenzierten Materials von Ihnen nicht überschritten werden dürfen. Diese Höchstgrenzen schränken die kommerzielle Nutzung im Rahmen dieser Lizenz ein, z. B. hinsichtlich der maximalen Nutzungsdauer, der maximalen Anzahl an Nutzern, der maximalen Anzahl an Nutzungssorten oder anderweitiger Kriterien. Hat der Lizenzgeber mit der vorliegenden Public License keine Höchstgrenzen herausgegeben oder veröffentlicht, ist die kommerzielle Nutzung des lizenzierten Materials nicht erlaubt.
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Nicht kommerziell meint nicht vorrangig auf einen geschäftlichen Vorteil oder eine geldwerte Vergütung gerichtet. Der Austausch von lizenziertem Material gegen anderes unter Urheberrecht oder ähnlichen Rechten geschütztes Material durch digitales File-Sharing oder ähnliche Mittel ist nicht kommerziell im Sinne der vorliegenden Public License, sofern in Verbindung damit keine geldwerte Vergütung erfolgt.
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Sie bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die von lizenzierten Rechten unter der vorliegenden Public License Gebrauch macht, einschließlich der natürlichen oder juristischen Personen die als abhängig Beschäftigte oder Auftragnehmer auf der Grundlage eines rechtlich gültigen und dementsprechenden Vertrages unmittelbar in deren, also Ihrem, Auftrag handelnd das lizenzierte Material zur Erfüllung dieses Auftrages verwenden, solange das lizenzierte Material hierfür benötigt wird, jedoch nicht darüber hinaus. Ihr, Ihre und Ihnen hat die entsprechende Bedeutung.
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Dritte meint natürliche oder juristische Personen welche nicht Sie sind, nicht der Lizenzgeber ist, und mithin nicht Lizenznehmer im Rahmen dieser Lizenz sind.
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Öffentlich meint der Allgemeinheit, und somit Dritten, zugänglich oder verfügbar, unabhängig davon zu welchen Zeitpunkten, an welchen Orten und mittels welcher Medien und Technologien die Zugänglichkeit oder Verfügbarkeit gegeben ist, wenn die Zugänglichkeit und die Verfügbarkeit für die Allgemeinheit nicht durch Schutzmaßnahmen, wie z. B. Verschlüsselung, Verschleierung, Geoblocking oder Passwortschutz, eingeschränkt sind. Öffentlichkeit, veröffentlicht und Veröffentlichung hat die entsprechende Bedeutung.
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Nicht öffentlich meint nicht der Allgemeinheit und nicht Dritten zugänglich und nicht der Allgemeinheit und nicht Dritten verfügbar, unabhängig von Zeitpunkten, Orten, Medien und Technologien.
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Weitergabe meint, Material Dritten oder der Öffentlichkeit bereitzustellen durch beliebige Mittel oder Verfahren, die gemäß der lizenzierten Rechte Zustimmung erfordern, wie zum Beispiel Vervielfältigung, öffentliche Vorführung oder Ausführung, öffentliche Darbietung, Vertrieb, Verbreitung, Wiedergabe oder Übernahme und Zugänglichmachung bzw. Verfügbarmachung oder Übertragung bzw. Hochladen in ein beliebiges Medium in solcher Weise, dass Dritte oder Mitglieder der Öffentlichkeit auf das Material zugreifen können. Dies gilt auch dann, wenn das Material zusammen oder verbunden mit nicht lizenzierten Materialien oder als Bestandteil eines größeren Werkes bereitgestellt wird.
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Schwarze Liste bezeichnet eine tatsächliche oder gedachte Liste von Staaten mit einem erheblichen Mangel an verwirklichten grundlegenden Freiheiten wie Menschenrechten, Bürgerrechten, politischen Rechten und Demokratisierung, über ein bestimmtes Maß hinaus. Im Sinne der vorliegenden Public License ergibt sich diese Liste von Staaten aus dem „Freedom in the World“-Bericht des jeweils vergangenen Jahres, veröffentlicht von Freedom House (freedomhouse.org), sowie aus dem „Democracy Index“-Bericht des jeweils vergangenen Jahres, veröffentlicht von The Economist Intelligence Unit (eiu.com) in der Weise, dass Staaten welche in mindestens einem der beiden Indizes in dessen Gesamtbeurteilung mit einem Wert von weniger als der Hälfte des Maximalwertes beurteilt wurden, als in dieser Liste von Staaten enthalten gelten und somit für die Weitergabe des lizenzierten Materials ausgeschlossen sind. Die Weitergabe des lizenzierten Materials an diese Staaten und ihre Institutionen, sowie die Einfuhr des lizenzierten Materials in das Hoheitsgebiet dieser Staaten, auch als Teil eines größeren Werkes, ist nicht erlaubt, sofern die Weitergabe nicht durch eine wirksame weltweite Veröffentlichung des lizenzierten Materials erfolgt; und diesen Staaten und ihren Institutionen sind ihrerseits jegliche Art des Besitzes und der Nutzung des lizenzierten Materials, auch als Teil eines größeren Werkes, nicht erlaubt.
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Reparatur meint Teile oder Funktionen des lizenzierten Materials welche in ihrer gegebenen Beschaffenheit, ihrem Zustand, ihrer Funktionalität oder Wirkung den bestimmungsgemäßen Gebrauch des lizenzierten Materials in üblicher Weise effektiv verhindern, nur soweit zu ändern, auch durch entfernen, hinzufügen oder neu ordnen von Teilen, dass der bestimmungsgemäße Gebrauch ermöglicht wird, aber nicht darüber hinaus; wobei sich die Bestimmung des Gebrauchs ausschließlich daraus ergeben kann, dass entweder das lizenzierte Material seiner Art nach in unzweifelhaft üblicher Weise zu dem jeweiligen Gebrauch bestimmt ist (so ist z. B. ein Fahrzeug zum Fahren, ein Computerprogramm zur Ausführung und ein Kunstwerk zur Wahrnehmung bestimmt) oder das lizenzierte Material zum Zeitpunkt der Reparatur vom Lizenzgeber so spezifiziert oder dokumentiert war, dass die jeweilige Bestimmung unmittelbar, eindeutig und unzweifelhaft daraus abzuleiten ist. Im Sinne der vorliegenden Public License ist eine effektive Verhinderung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs des lizenzierten Materials auch dann gegeben, wenn die verhindernden Umstände erst nach dem Beginn seiner Nutzung eingetreten sind, z. B. durch Aktualisierungen der (technischen oder physischen) Umgebung von der die Nutzungsmöglichkeit des lizenzierten Materials abhängt. Reparieren bzw. repariert hat die entsprechende Bedeutung.
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Sui-generis Datenbankrechte bezeichnet Rechte, die keine Urheberrechte sind, sondern gegründet sind auf die Richtlinie 96/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken in der jeweils gültigen Fassung bzw. deren Nachfolgeregelungen, sowie andere im Wesentlichen funktionsgleiche Rechte anderswo auf der Welt.
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Für eine Namensnennung vorgesehen meint, dass der Lizenzgeber die Nennung der oder des Namen bei einer Weitergabe des lizenzierten Materials verlangt, in der gleichen Weise in der auch der Lizenzgeber als Urheber zu nennen ist; entweder ausdrücklich verlangt durch Mitteilung, Herausgabe mit dem lizenzierten Material oder Veröffentlichung, oder stillschweigend inbegriffen verlangt durch Nennung dieser Namen bei der Herausgabe oder Veröffentlichung des lizenzierten Materials in ähnlicher Weise in der sich der Lizenzgeber selbst als Urheber nennt.
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Durch den Lizenzgeber verlangte Form meint die Form der Namensnennung die der Lizenzgeber bei einer Weitergabe des lizenzierten Materials verlangt; entweder ausdrücklich verlangt durch Mitteilung, Herausgabe mit dem lizenzierten Material oder Veröffentlichung, oder stillschweigend inbegriffen verlangt durch die bei der Herausgabe oder Veröffentlichung des lizenzierten Materials gegebene Form der Namensnennung, soweit dies vernünftigerweise praktikabel ist. Die Form der Namensnennung bei der Weitergabe gilt immer als angemessen, wenn sie der Form der Namensnennung bei der Herausgabe oder Veröffentlichung des lizenzierten Materials durch den Lizenzgeber entspricht.
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Kompatible liberale Lizenzen sind
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die vorliegende Public License,
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LIBERAL LICENSE for works with AVAILABLE SOURCES 1.0 International Public License,
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LIBERAL LICENSE for works with PROTECTED SOURCES 1.0 International Public License und
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LIBERAL LICENSE for works with PROTECTED SOURCES 1.0 STRICT BLACKLIST International Public License,
sowie alle höheren Versionen dieser Lizenzen, des selben Autors oder eines von ihm autorisierten Autors. Kompatible liberale Lizenz hat die entsprechende Bedeutung.
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Zulässige reziproke Lizenz ist eine beliebige Lizenz, welche auf ein Material angewendet wurde, das in einem größeren Werk ganz oder teilweise enthalten, eingebunden oder referenziert ist oder von diesem aufgerufen oder ausgeführt wird, wenn dieses größere Werk gleichzeitig das lizenzierte Material unter der vorliegenden Public License ganz oder teilweise enthält, einbindet, referenziert, aufruft oder ausführt; und welche rechtlich oder tatsächlich eindeutig im Widerspruch zur vorliegenden Public License steht im Falle der Anwendung der vorliegenden Public License auf das größere Werk oder wenn die vorliegende Public License anderweitig rechtlich oder tatsächlich eindeutig nicht auf das größere Werk anwendbar ist; und welche im Falle ihrer Anwendung auf das lizenzierte Material als einzige Lizenz die effektiv ausübbaren Rechte eines jeden Lizenznehmers in keiner Weise stärker einschränkt, als die Anwendung der vorliegenden Public License auf das lizenzierte Material als einzige Lizenz.
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Zulässige Dach-Lizenzierung ist die zusätzliche Lizenzierung des lizenzierten Materials die durch die Anwendung einer kompatiblen liberalen Lizenz oder einer zulässigen reziproken Lizenz auf ein größeres Werk entsteht, welches das lizenzierte Material ganz oder teilweise enthält, einbindet, referenziert, aufruft oder ausführt. Es sei klargestellt, dass eine Lizenzierung des größeren Werkes mit einer anderen Lizenz als einer kompatiblen liberalen Lizenz oder einer zulässigen reziproken Lizenz keine zulässige Dach-Lizenzierung ist.
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Unter den Bedingungen der vorliegenden Public License gewährt der Lizenzgeber Ihnen eine weltweite, vergütungsfreie, nicht unterlizenzierbare, nicht-ausschließliche, unwiderrufliche Lizenz zur Ausübung der lizenzierten Rechte am lizenzierten Material, um das lizenzierte Material ganz oder in Teilen:
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nicht öffentlich sichtbar zu machen; und
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öffentlich sichtbar zu machen, wenn zeitgleich die vorliegende Public License und die Nennung des Urhebers des lizenzierten Materials in angemessener aber effektiver Weise auf dem selben Weg öffentlich zur Kenntnisnahme angezeigt oder gegeben wird; und
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aus einem beliebigen Medium und von einer beliebigen Quelle zu beziehen z. B. durch Herunterladen, jedoch nur, wenn dadurch keine anderen Bestimmungen der vorliegenden Public License verletzt werden; und
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nicht öffentlich auszuführen, jedoch nur für nicht kommerzielle Zwecke; und
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nicht öffentlich auszuführen für kommerzielle Zwecke solange die vom Lizenzgeber festgelegten Höchstgrenzen für die kommerzielle Nutzung nicht überschritten werden; und
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öffentlich auszuführen, wenn zeitgleich die vorliegende Public License und die Nennung des Urhebers des lizenzierten Materials in angemessener aber effektiver Weise auf dem selben Weg öffentlich zur Kenntnisnahme angezeigt oder gegeben wird, jedoch nur für nicht kommerzielle Zwecke; und
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öffentlich auszuführen für kommerzielle Zwecke solange die vom Lizenzgeber festgelegten Höchstgrenzen für die kommerzielle Nutzung nicht überschritten werden, wenn zeitgleich die vorliegende Public License und die Nennung des Urhebers des lizenzierten Materials in angemessener aber effektiver Weise auf dem selben Weg öffentlich zur Kenntnisnahme angezeigt oder gegeben wird; und
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nur für nicht kommerzielle Zwecke, beliebig abgewandeltes oder abgeleitetes Material zu erstellen und zu vervielfältigen, es aber nicht weiterzugeben. Das abgewandelte oder abgeleitete Material steht unter der vorliegenden Public License mit denselben Höchstgrenzen für die kommerzielle Nutzung und keiner anderen Lizenz. Und
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für kommerzielle Zwecke, beliebig abgewandeltes oder abgeleitetes Material zu erstellen und zu vervielfältigen solange die vom Lizenzgeber festgelegten Höchstgrenzen für die kommerzielle Nutzung nicht überschritten werden, es aber nicht weiterzugeben. Jedoch gilt dies im Falle einer Änderung des lizenzierten Materials die keine Reparatur ist, nur dann wenn
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der Lizenzgeber spätestens zum Zeitpunkt der kommerziellen Nutzung über die Änderung am lizenzierten Material, soweit und so genau wie der Art des lizenzierten Materials und den Umständen nach möglich und angemessen, sowie über alle Inhaber der Urheberrechte an der Änderung, in Kenntnis gesetzt wird. Die mögliche oder tatsächliche Kenntnisnahme durch den Lizenzgeber ist weder mit irgendwelchen Pflichten für den Lizenzgeber, noch mit einer Entbindung von irgendwelchen Pflichten für Sie oder Dritte verbunden. Und
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alle Inhaber der Urheberrechte an der Änderung dem Lizenzgeber erlauben, soweit rechtlich möglich, die Änderung in jeder Hinsicht unbegrenzt und unwiderruflich in jeder Weise zu verwenden als sei der Lizenzgeber selbst der Urheber, insbesondere die Änderung in seinen eigenen Werken zu verwenden bzw. einzubauen, zu welchem Zweck auch immer.
Das abgewandelte oder abgeleitete Material steht unter der vorliegenden Public License mit denselben Höchstgrenzen für die kommerzielle Nutzung und keiner anderen Lizenz. Und
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nur für nicht kommerzielle Zwecke als Teil eines (eigenen) größeren Werkes zu nutzen und hierzu in das größere Werk in beliebiger Weise einzubinden, einzubauen oder aus diesem heraus auf das lizenzierte Material zu referenzieren oder es aufzurufen oder auszuführen, jedoch nur, wenn dadurch keine anderen Bestimmungen der vorliegenden Public License verletzt werden. Das in einem größeren Werk enthaltene lizenzierte Material steht unverändert unter der vorliegenden Public License mit denselben Höchstgrenzen für die kommerzielle Nutzung. Die Lizenzierung der übrigen Anteile des größeren Werkes bleibt hiervon unberührt. Sie haben das Recht eine zulässige Dach-Lizenzierung durchzuführen und der Lizenzgeber verzichtet soweit auf Rechte bzw. ihre Durchsetzung, wie dies für die Ausübung der durch die zulässige Dach-Lizenzierung lizenzierten Rechte durch Ihre Lizenznehmer erforderlich und möglich ist, jedoch nicht darüber hinaus. Und
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für kommerzielle Zwecke als Teil eines (eigenen) größeren Werkes zu nutzen und hierzu in das größere Werk in beliebiger Weise einzubinden, einzubauen oder aus diesem heraus auf das lizenzierte Material zu referenzieren oder es aufzurufen oder auszuführen solange die vom Lizenzgeber festgelegten Höchstgrenzen für die kommerzielle Nutzung nicht überschritten werden, jedoch nur, wenn dadurch keine anderen Bestimmungen der vorliegenden Public License verletzt werden. Das in einem größeren Werk enthaltene lizenzierte Material steht unverändert unter der vorliegenden Public License mit denselben Höchstgrenzen für die kommerzielle Nutzung. Die Lizenzierung der übrigen Anteile des größeren Werkes bleibt hiervon unberührt. Sie haben das Recht eine zulässige Dach-Lizenzierung durchzuführen und der Lizenzgeber verzichtet soweit auf Rechte bzw. ihre Durchsetzung, wie dies für die Ausübung der durch die zulässige Dach-Lizenzierung lizenzierten Rechte durch Ihre Lizenznehmer erforderlich und möglich ist, jedoch nicht darüber hinaus. Und
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für kommerzielle Zwecke, jedoch nur wenn nicht auf eine geldwerte Vergütung gerichtet, sowie für nicht kommerzielle Zwecke, zu vervielfältigen und weiterzugeben, auch als Teil eines größeren Werkes, wenn die vorliegende Public License und die Nennung des Urhebers des lizenzierten Materials in angemessener aber effektiver Weise so zusammen mit dem lizenzierten Material weitergegeben wird, dass üblicherweise von der Kenntnisnahme der Lizenz und der Urheberschaft durch den Empfänger auszugehen ist. Dies gilt auch für eine Reparatur durch Sie bzw. durch Sie repariertes lizenziertes Material im Sinne der vorliegenden Public License, wenn
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der Lizenzgeber spätestens zum Zeitpunkt der Weitergabe über die Änderungen am lizenzierten Material, soweit und so genau wie der Art des lizenzierten Materials und den Umständen nach möglich und angemessen, sowie über alle Inhaber der Urheberrechte an der weitergegebenen Reparatur, in Kenntnis gesetzt wird. Die mögliche oder tatsächliche Kenntnisnahme durch den Lizenzgeber ist weder mit irgendwelchen Pflichten für den Lizenzgeber, noch mit einer Entbindung von irgendwelchen Pflichten für Sie oder Dritte verbunden. Und
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die Reparatur unter der vorliegenden Public License mit denselben Höchstgrenzen für die kommerzielle Nutzung und keiner anderen Lizenz steht; und
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alle Inhaber der Urheberrechte an der weitergegebenen Reparatur bei der Weitergabe in angemessener aber effektiver Weise kenntlich gemacht werden; und
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Sie und alle Inhaber der Urheberrechte an der weitergegebenen Reparatur sich verpflichten den Lizenzgeber von jeglicher Haftung und allen Schadenersatzansprüchen im Zusammenhang mit der Reparatur gegenüber bzw. seitens Ihnen und Dritten freizuhalten und alle etwaigen Entschädigungen für Schäden im Zusammenhang mit der Reparatur zu übernehmen. Der Zusammenhang mit der Reparatur besteht dann, wenn die Haftung oder ein Schadenersatzanspruch durch das lizenzierte Material ohne die Reparatur nicht entsteht oder in geringerem Umfang entsteht. Und
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alle Inhaber der Urheberrechte an der weitergegebenen Reparatur dem Lizenzgeber erlauben, soweit rechtlich möglich, die Reparatur in jeder Hinsicht unbegrenzt und unwiderruflich in jeder Weise zu verwenden als sei der Lizenzgeber selbst der Urheber, insbesondere die Reparatur in seinen eigenen Werken zu verwenden bzw. einzubauen, zu welchem Zweck auch immer.
Das in einem größeren Werk enthaltene lizenzierte Material steht, auch nach der Weitergabe, unverändert unter der vorliegenden Public License mit denselben Höchstgrenzen für die kommerzielle Nutzung. Sie haben das Recht eine zulässige Dach-Lizenzierung durchzuführen und der Lizenzgeber verzichtet soweit auf Rechte bzw. ihre Durchsetzung, wie dies für die Ausübung der durch die zulässige Dach-Lizenzierung lizenzierten Rechte durch Ihre Lizenznehmer erforderlich und möglich ist, jedoch nicht darüber hinaus. Eine Weitergabe über Staatsgrenzen hinaus ist uneingeschränkt erlaubt, jedoch nur, wenn dadurch weder andere Bestimmungen der vorliegenden Public License verletzt werden, noch der Staat in dessen Hoheitsgebiet das lizenzierte Material eingeführt wird nicht durch eine schwarze Liste im Sinne der vorliegenden Public License für die Weitergabe ausgeschlossen wurde.
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Ausnahmen und Beschränkungen. Es sei klargestellt, dass, wo immer gesetzliche Ausnahmen und Beschränkungen auf Ihre Nutzung Anwendung finden, die vorliegende Public License nicht anwendbar ist und Sie insoweit ihre Bedingungen nicht einhalten müssen. Eine Weitergabe des lizenzierten Materials an Dritte, auch als Teil eines größeren Werkes, ist in jedem Fall dann nicht erlaubt, wenn diese Dritten durch eine schwarze Liste im Sinne der vorliegenden Public License für die Weitergabe ausgeschlossen wurden, sofern die Weitergabe nicht durch eine wirksame weltweite Veröffentlichung des lizenzierten Materials erfolgt.
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Laufzeit. Die Laufzeit der vorliegenden Public License wird in Abschnitt 6(a) geregelt.
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Medien und Formate; Gestattung technischer Modifikationen. Der Lizenzgeber erlaubt Ihnen, die lizenzierten Rechte in allen bekannten und zukünftig entstehenden Medien und Formaten auszuüben und die dafür notwendigen technischen Modifikationen vorzunehmen. Der Lizenzgeber verzichtet auf jegliche und/oder versichert die Nichtausübung jeglicher Rechte und Befugnisse, Ihnen zu verbieten, technische Modifikationen vorzunehmen, die notwendig sind, um die lizenzierten Rechte ausüben zu können, einschließlich solcher, die zur Umgehung wirksamer technischer Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Im Sinne der vorliegenden Public License entsteht kein abgewandeltes Material, soweit lediglich Modifikationen vorgenommen werden, die nach diesem Abschnitt 2(a)(4) zulässig sind.
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Angebot des Lizenzgebers – Lizenziertes Material. Jeder Empfänger des lizenzierten Materials erhält automatisch ein Angebot des Lizenzgebers, die lizenzierten Rechte unter den Bedingungen der vorliegenden Public License auszuüben.
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Keine Beschränkungen für nachfolgende Empfänger. Sie dürfen keine zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen fordern oder das lizenzierte Material mit solchen belegen oder darauf wirksame technische Maßnahmen anwenden, sofern dadurch die Ausübung der lizenzierten Rechte durch Empfänger des lizenzierten Materials eingeschränkt wird.
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Inhaltliche Indifferenz. Die vorliegende Public License begründet nicht die Erlaubnis, zu behaupten oder den Eindruck zu erwecken, dass Sie oder Ihre Nutzung des lizenzierten Materials mit dem Lizenzgeber oder den natürlichen oder juristischen Personen die für eine Namensnennung gemäß Abschnitt 3(a)(1)(A)(i) vorgesehenen sind, in Verbindung stehen oder durch ihn bzw. sie gefördert, gutgeheißen oder offiziell anerkannt werden.
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Urheberpersönlichkeitsrechte, wie etwa zum Schutz vor Werkentstellungen, werden durch die vorliegende Public License ebenso wenig mitlizenziert wie das Recht auf Privatheit, auf Datenschutz und/oder ähnliche Persönlichkeitsrechte; gleichwohl verzichtet der Lizenzgeber auf derlei Rechte bzw. ihre Durchsetzung, soweit dies für Ihre Ausübung der lizenzierten Rechte erforderlich und möglich ist, jedoch nicht darüber hinaus.
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Patent- und Kennzeichenrechte werden durch die vorliegende Public License nicht lizenziert. Die vorliegende Public License gewährt Ihnen keine Rechte an den Handelsmarken, Dienstleistungsmarken, Markennamen oder Logos des Lizenzgebers oder anderen die für eine Namensnennung gemäß Abschnitt 3(a)(1)(A)(i) vorgesehenen sind. Gleichwohl verzichtet der Lizenzgeber auf die in diesem Abschnitt 2(b)(2) genannten Rechte bzw. ihre Durchsetzung, soweit dies für Ihre Ausübung der lizenzierten Rechte erforderlich und möglich ist, jedoch nicht darüber hinaus.
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Soweit wie möglich verzichtet der Lizenzgeber auf Vergütung durch Sie für die Ausübung der lizenzierten Rechte, sowohl direkt als auch durch eine Verwertungsgesellschaft unter welchem freiwilligen oder abdingbaren gesetzlichen oder Pflichtlizenzmechanismus auch immer eingezogen. In allen übrigen Fällen behält sich der Lizenzgeber ausdrücklich jedes Recht vor, Vergütungen zu fordern, einschließlich für Nutzungen des lizenzierten Materials für andere als nicht kommerzielle Zwecke.
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Abschnitt 3 – Lizenzbedingungen
Ihre Ausübung der lizenzierten Rechte unterliegt ausdrücklich folgenden Bedingungen
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Namensnennung und weitere Angaben
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Wenn Sie das lizenzierte Material weitergeben, müssen Sie:
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die folgenden Angaben beibehalten, soweit sie vom Lizenzgeber dem lizenzierten Material beigefügt wurden:
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die Bezeichnung der/des Ersteller(s) des lizenzierten Materials und anderer, die für eine Namensnennung vorgesehen sind (auch durch Pseudonym, falls angegeben), in jeder durch den Lizenzgeber verlangten Form, die angemessen ist;
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einen Hinweis auf die Höchstgrenzen für die kommerzielle Nutzung, soweit vom Lizenzgeber herausgegeben oder veröffentlicht;
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einen Hinweis darauf, dass diese Lizenz eine schwarze Liste definiert, welche die Weitergabe des lizenzierten Materials beschränkt;
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soweit vernünftigerweise praktikabel einen URI oder Hyperlink zum lizenzierten Material;
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alle Quelltexte, Baupläne, Spezifikationen, Dokumentationen und Daten auf denen die Erschaffung oder Nutzung des Lizenzierten Materials basiert;
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angeben, ob Sie das lizenzierte Material verändert haben, und alle vorherigen Änderungsangaben beibehalten; und
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angeben, dass das lizenzierte Material unter der vorliegenden Public License steht, und deren Text oder URI oder einen Hyperlink darauf beifügen.
Es sei klargestellt, dass Sie gemäß der vorliegenden Public License keine Erlaubnis haben, abgewandeltes Material weiterzugeben, mit Ausnahme der in Abschnitt 2(a)(1)(L) gewährten Erlaubnisse.
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Sie dürfen die Bedingungen des Abschnitts 3(a)(1) in jeder angemessenen Form erfüllen, je nach Medium, Mittel und Kontext in bzw. mit dem Sie das lizenzierte Material weitergeben. Es kann zum Beispiel angemessen sein, die Bedingungen durch Angabe eines URI oder Hyperlinks auf eine Quelle zu erfüllen, die die erforderlichen Informationen enthält. Die Form der Erfüllung bei der Weitergabe gilt immer als angemessen, wenn sie der gegebenen Form bei der Herausgabe oder Veröffentlichung des lizenzierten Materials durch den Lizenzgeber entspricht.
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Falls der Lizenzgeber es verlangt, müssen Sie die gemäß Abschnitt 3(a)(1)(A) erforderlichen Informationen entfernen, soweit dies vernünftigerweise praktikabel ist. Dies gilt auch für die in Abschnitt 2(a)(1) ggf. erforderliche Nennung des Urhebers und die ggf. erforderlichen Angaben zur vorliegenden Public License.
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Abschnitt 4 – Sui-generis-Datenbankrechte
Soweit die lizenzierten Rechte Sui-generis-Datenbankrechte beinhalten, die auf Ihre Nutzung des lizenzierten Materials Anwendung finden, gilt:
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sofern Sie alle Inhalte der Datenbank oder wesentliche Teile davon in eine Datenbank aufnehmen, an der Sie Sui-generis-Datenbankrechte haben, dann gilt die Datenbank, an der Sie Sui-generis-Datenbankrechte haben (aber nicht ihre einzelnen Inhalte) als abgewandeltes Material; und
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Sie müssen die Bedingungen des Abschnitts 3(a) einhalten, wenn sie alle Datenbankinhalte oder wesentliche Teile davon weitergeben; und
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eine Weitergabe des gesamten Inhalts der Datenbank oder wesentlicher Teile davon an Dritte, auch wenn diese in eine Datenbank aufgenommen wurden, ist in jedem Fall dann nicht erlaubt, wenn diese Dritten durch eine schwarze Liste im Sinne der vorliegenden Public License für die Weitergabe ausgeschlossen wurden, sofern die Weitergabe nicht durch eine wirksame weltweite Veröffentlichung dieser Inhalte erfolgt.
Es sei ferner klargestellt, dass dieser Abschnitt 4 Ihre Verpflichtungen aus der vorliegenden Public License nur ergänzt und nicht ersetzt, soweit die lizenzierten Rechte andere Urheberrechte oder ähnliche Rechte enthalten.
Abschnitt 5 – Gewährleistungsausschluss und Haftungsbeschränkung
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Sofern der Lizenzgeber nicht separat anderes erklärt und so weit wie möglich, bietet der Lizenzgeber das lizenzierte Material so wie es ist und verfügbar ist an und sagt in Bezug auf das lizenzierte Material weder das Vorliegen noch das Nichtvorliegen irgendwelcher Eigenschaften, Zustände,Funktionalitäten oder Wirkungen zu, weder ausdrücklich noch konkludent oder anderweitig, und schließt jegliche Gewährleistung aus, einschließlich der gesetzlichen. Dies umfasst insbesondere das Freisein von Rechtsmängeln, Verkehrsfähigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck, Wahrung der Rechte Dritter, Freisein von (auch verdeckten) Sachmängeln, Richtigkeit und das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Irrtümern, gleichviel ob sie bekannt, unbekannt oder erkennbar sind. Dort, wo Gewährleistungsausschlüsse ganz oder teilweise unzulässig sind, gilt der vorliegende Ausschluss möglicherweise für Sie nicht.
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Soweit wie möglich, haftet der Lizenzgeber Ihnen gegenüber nach keinem rechtlichen Konstrukt (einschließlich insbesondere Fahrlässigkeit) oder anderweitig für irgendwelche direkten, speziellen, indirekten, zufälligen, Folge-, Straf- exemplarischen oder anderen Verluste, Kosten, Aufwendungen oder Schäden, die sich aus der vorliegenden Public License oder der Nutzung des lizenzierten Materials ergeben, selbst wenn der Lizenzgeber auf die Möglichkeit solcher Verluste, Kosten, Aufwendungen oder Schäden hingewiesen wurde. Dort, wo Haftungsbeschränkungen ganz oder teilweise unzulässig sind, gilt die vorliegende Beschränkung möglicherweise für Sie nicht.
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Der Gewährleistungsausschluss und die Haftungsbeschränkung oben sollen so ausgelegt werden, dass sie soweit wie möglich einem absoluten Haftungs- und Gewährleistungsausschluss nahe kommen.
Abschnitt 6 – Laufzeit und Beendigung.
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Die vorliegende Public License gilt bis zum Ablauf der Schutzfrist des Urheberrechts und der ähnlichen Rechte, die hiermit lizenziert werden. Gleichwohl erlöschen Ihre Rechte aus dieser Public License automatisch, wenn Sie die Bestimmungen dieser Public License nicht einhalten und wenn Sie den Lizenzgeber im Zusammenhang mit dem lizenzierten Material oder im Zusammenhang mit der Nutzung des lizenzierten Materials durch irgendjemanden, z. B. weil Sie glauben dass Patentverletzungen vorliegen, verklagen bzw. gerichtliche Schritte gegen den Lizenzgeber oder sein Handeln veranlassen. Dies gilt auch im Falle einer Überschreitung der Höchstgrenzen für die kommerzielle Nutzung; und falls Sie die Höchstgrenzen für die kommerzielle Nutzung überschritten haben, kann der Lizenzgeber einen angemessen erhöhten Ausgleich, das ist soweit anwendbar das Doppelte des Preises seiner Preisliste welcher für die Nutzung des lizenzierten Materials zum Zeitpunkt der Nutzung angeboten wurde oder soweit vernünftigerweise anwendbar das Doppelte des marktüblichen Preises zum Zeitpunkt der Nutzung oder soweit vernünftigerweise anwendbar der Gegenwert der Hälfte des geschäftlichen Vorteils bzw. der geldwerten Vergütung die Sie durch die Nutzung des lizenzierten Materials erlangt haben, je nach dem was höher ist, von Ihnen verlangen.
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Soweit Ihr Recht, das lizenzierte Material zu nutzen, gemäß Abschnitt 6(a) erloschen ist, lebt es wieder auf:
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automatisch zu dem Zeitpunkt, an welchem die Verletzung abgestellt ist, sofern dies innerhalb von 30 Tagen seit Ihrer Kenntnis der Verletzung geschieht; oder
Es sei klargestellt, dass dieser Abschnitt 6(b) die Rechte des Lizenzgebers, Ausgleich für Ihre Verletzung der vorliegenden Public License zu verlangen, nicht einschränkt.
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Es sei klargestellt, dass der Lizenzgeber das lizenzierte Material auch unter anderen Bedingungen anbieten oder den Vertrieb des lizenzierten Materials jederzeit einstellen darf; gleichwohl erlischt dadurch die vorliegende Public License nicht.
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Die Abschnitte 1, 5, 6, 7 und 8 gelten auch nach Erlöschen der vorliegenden Public License fort.
Abschnitt 7 – Sonstige Bedingungen
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Der Lizenzgeber ist nicht an durch Sie gestellte zusätzliche oder abweichende Bedingungen gebunden, wenn diese nicht ausdrücklich vereinbart wurden.
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Jedwede das lizenzierte Material betreffenden und hier nicht genannten Umstände, Annahmen oder Vereinbarungen sind getrennt und unabhängig von den Bedingungen der vorliegenden Public License.
Abschnitt 8 – Gerichtsstand
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Wenn der Lizenzgeber eine natürliche Person ist, dann ist der Gerichtsstand der Wohnsitz oder ersatzweise der gewöhnliche Aufenthalt des Lizenzgebers. Wenn der Lizenzgeber eine juristische Person ist, dann ist der Gerichtsstand der Sitz des Lizenzgebers oder ersatzweise der Sitz der Hauptverwaltung des Lizenzgebers.
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Das anzuwendende Recht ist das lokale, nationale und internationale Recht welches am Ort des Gerichtsstands gilt.
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Es sei klargestellt, dass die vorliegende Public License weder besagen noch dahingehend ausgelegt werden soll, dass sie solche Nutzungen des lizenzierten Materials verringert, begrenzt, einschränkt oder mit Bedingungen belegt, die ohne eine Erlaubnis aus dieser Public License zulässig sind.
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Soweit wie möglich soll, falls eine Klausel der vorliegenden Public License als nicht durchsetzbar anzusehen ist, diese Klausel automatisch im geringst erforderlichen Maße angepasst werden, um sie durchsetzbar zu machen. Falls die Klausel nicht anpassbar ist, soll sie von der vorliegenden Public License abgeschieden werden, ohne dass die Durchsetzbarkeit der verbleibenden Bedingungen tangiert wird.
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Auf keine Bedingung der vorliegenden Public License wird verzichtet und kein Verstoß dagegen soll als hingenommen gelten, außer der Lizenzgeber hat sich damit ausdrücklich einverstanden erklärt.
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Nichts in der vorliegenden Public License soll zu einer Beschränkung oder Aufhebung von Privilegien und Immunitäten führen, die dem Lizenzgeber oder Ihnen insbesondere aufgrund rechtlicher Regelungen irgendeiner Rechtsordnung oder Rechtsposition zustehen, oder dahingehend interpretiert werden.
Dokumentrevision: 2
Autor: Philip Rickel, Hamburg (Deutschland) 2018
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