LIBERAL LICENSE - AVAILABLE SOURCES 1.0 RELENTING RECIPROCAL

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selben Autors oder eines von ihm autorisierten Autors. Kompatible liberale Lizenz hat die entsprechende Bedeutung.

  • Zulässige reziproke Lizenz ist eine beliebige Lizenz, welche auf ein Material angewendet wurde, das in einem größeren Werk ganz oder teilweise enthalten, eingebunden oder referenziert ist oder von diesem aufgerufen oder ausgeführt wird, wenn dieses größere Werk gleichzeitig das lizenzierte Material unter der vorliegenden Public License ganz oder teilweise enthält, einbindet, referenziert, aufruft oder ausführt; und welche rechtlich oder tatsächlich eindeutig im Widerspruch zur vorliegenden Public License steht im Falle der Anwendung der vorliegenden Public License auf das größere Werk oder wenn die vorliegende Public License anderweitig rechtlich oder tatsächlich eindeutig nicht auf das größere Werk anwendbar ist; und welche im Falle ihrer Anwendung auf das lizenzierte Material als einzige Lizenz die effektiv ausübbaren Rechte eines jeden Lizenznehmers in keiner Weise stärker einschränkt, als die Anwendung der vorliegenden Public License auf das lizenzierte Material als einzige Lizenz.

  • Zulässige Dach-Lizenzierung ist die zusätzliche Lizenzierung des lizenzierten Materials die durch die Anwendung einer kompatiblen liberalen Lizenz oder einer zulässigen reziproken Lizenz auf ein größeres Werk entsteht, welches das lizenzierte Material ganz oder teilweise enthält, einbindet, referenziert, aufruft oder ausführt. Es sei klargestellt, dass eine Lizenzierung des größeren Werkes mit einer anderen Lizenz als einer kompatiblen liberalen Lizenz oder einer zulässigen reziproken Lizenz keine zulässige Dach-Lizenzierung ist.

  • Abschnitt 2 – Umfang

    1. Lizenzgewährung

      1. Unter den Bedingungen der vorliegenden Public License gewährt der Lizenzgeber Ihnen eine weltweite, vergütungsfreie, nicht unterlizenzierbare, nicht-ausschließliche, unwiderrufliche Lizenz zur Ausübung der lizenzierten Rechte am lizenzierten Material, um das lizenzierte Material ganz oder in Teilen:

        1. nicht öffentlich sichtbar zu machen; und

        2. öffentlich sichtbar zu machen, wenn zeitgleich die vorliegende Public License und die Nennung des Urhebers des lizenzierten Materials in angemessener aber effektiver Weise auf dem selben Weg öffentlich zur Kenntnisnahme angezeigt oder gegeben wird; und

        3. aus einem beliebigen Medium und von einer beliebigen Quelle zu beziehen z. B. durch Herunterladen, jedoch nur, wenn dadurch keine anderen Bestimmungen der vorliegenden Public License verletzt werden; und

        4. nicht öffentlich auszuführen, jedoch nur für nicht kommerzielle Zwecke; und

        5. nicht öffentlich auszuführen für kommerzielle Zwecke solange die vom Lizenzgeber festgelegten Höchstgrenzen für die kommerzielle Nutzung nicht überschritten werden; und

        6. öffentlich auszuführen, wenn zeitgleich die vorliegende Public License und die Nennung des Urhebers des lizenzierten Materials in angemessener aber effektiver Weise auf dem selben Weg öffentlich zur Kenntnisnahme angezeigt oder gegeben wird, jedoch nur für nicht kommerzielle Zwecke; und

        7. öffentlich auszuführen für kommerzielle Zwecke solange

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