LIBERAL LICENSE - AVAILABLE SOURCES 1.0 RELENTING RECIPROCAL
Reparatur nicht entsteht oder in geringerem Umfang entsteht. Und
alle Inhaber der Urheberrechte an der weitergegebenen Reparatur dem Lizenzgeber erlauben, soweit rechtlich möglich, die Reparatur in jeder Hinsicht unbegrenzt und unwiderruflich in jeder Weise zu verwenden als sei der Lizenzgeber selbst der Urheber, insbesondere die Reparatur in seinen eigenen Werken zu verwenden bzw. einzubauen, zu welchem Zweck auch immer.
Das in einem größeren Werk enthaltene lizenzierte Material steht, auch nach der Weitergabe, unverändert unter der vorliegenden Public License mit denselben Höchstgrenzen für die kommerzielle Nutzung. Sie haben das Recht eine zulässige Dach-Lizenzierung durchzuführen und der Lizenzgeber verzichtet soweit auf Rechte bzw. ihre Durchsetzung, wie dies für die Ausübung der durch die zulässige Dach-Lizenzierung lizenzierten Rechte durch Ihre Lizenznehmer erforderlich und möglich ist, jedoch nicht darüber hinaus. Eine Weitergabe über Staatsgrenzen hinaus ist uneingeschränkt erlaubt, jedoch nur, wenn dadurch weder andere Bestimmungen der vorliegenden Public License verletzt werden, noch der Staat in dessen Hoheitsgebiet das lizenzierte Material eingeführt wird nicht durch eine schwarze Liste im Sinne der vorliegenden Public License für die Weitergabe ausgeschlossen wurde.
Ausnahmen und Beschränkungen. Es sei klargestellt, dass, wo immer gesetzliche Ausnahmen und Beschränkungen auf Ihre Nutzung Anwendung finden, die vorliegende Public License nicht anwendbar ist und Sie insoweit ihre Bedingungen nicht einhalten müssen. Eine Weitergabe des lizenzierten Materials an Dritte, auch als Teil eines größeren Werkes, ist in jedem Fall dann nicht erlaubt, wenn diese Dritten durch eine schwarze Liste im Sinne der vorliegenden Public License für die Weitergabe ausgeschlossen wurden, sofern die Weitergabe nicht durch eine wirksame weltweite Veröffentlichung des lizenzierten Materials erfolgt.
Laufzeit. Die Laufzeit der vorliegenden Public License wird in Abschnitt 6(a) geregelt.
Medien und Formate; Gestattung technischer Modifikationen. Der Lizenzgeber erlaubt Ihnen, die lizenzierten Rechte in allen bekannten und zukünftig entstehenden Medien und Formaten auszuüben und die dafür notwendigen technischen Modifikationen vorzunehmen. Der Lizenzgeber verzichtet auf jegliche und/oder versichert die Nichtausübung jeglicher Rechte und Befugnisse, Ihnen zu verbieten, technische Modifikationen vorzunehmen, die notwendig sind, um die lizenzierten Rechte ausüben zu können, einschließlich solcher, die zur Umgehung wirksamer technischer Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Im Sinne der vorliegenden Public License entsteht kein abgewandeltes Material, soweit lediglich Modifikationen vorgenommen werden, die nach diesem Abschnitt 2(a)(4) zulässig sind.
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