LIBERAL LICENSE - AVAILABLE SOURCES 1.0 RELENTING RECIPROCAL

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Weitergabe des lizenzierten Materials beschränkt;

  • soweit vernünftigerweise praktikabel einen URI oder Hyperlink zum lizenzierten Material;

  • alle Quelltexte, Baupläne, Spezifikationen, Dokumentationen und Daten auf denen die Erschaffung oder Nutzung des Lizenzierten Materials basiert;

  • angeben, ob Sie das lizenzierte Material verändert haben, und alle vorherigen Änderungsangaben beibehalten; und

  • angeben, dass das lizenzierte Material unter der vorliegenden Public License steht, und deren Text oder URI oder einen Hyperlink darauf beifügen.

  • Es sei klargestellt, dass Sie gemäß der vorliegenden Public License keine Erlaubnis haben, abgewandeltes Material weiterzugeben, mit Ausnahme der in Abschnitt 2(a)(1)(L) gewährten Erlaubnisse.

  • Sie dürfen die Bedingungen des Abschnitts 3(a)(1) in jeder angemessenen Form erfüllen, je nach Medium, Mittel und Kontext in bzw. mit dem Sie das lizenzierte Material weitergeben. Es kann zum Beispiel angemessen sein, die Bedingungen durch Angabe eines URI oder Hyperlinks auf eine Quelle zu erfüllen, die die erforderlichen Informationen enthält. Die Form der Erfüllung bei der Weitergabe gilt immer als angemessen, wenn sie der gegebenen Form bei der Herausgabe oder Veröffentlichung des lizenzierten Materials durch den Lizenzgeber entspricht.

  • Falls der Lizenzgeber es verlangt, müssen Sie die gemäß Abschnitt 3(a)(1)(A) erforderlichen Informationen entfernen, soweit dies vernünftigerweise praktikabel ist. Dies gilt auch für die in Abschnitt 2(a)(1) ggf. erforderliche Nennung des Urhebers und die ggf. erforderlichen Angaben zur vorliegenden Public License.

  • Abschnitt 4 – Sui-generis-Datenbankrechte

    Soweit die lizenzierten Rechte Sui-generis-Datenbankrechte beinhalten, die auf Ihre Nutzung des lizenzierten Materials Anwendung finden, gilt:

    1. sofern Sie alle Inhalte der Datenbank oder wesentliche Teile davon in eine Datenbank aufnehmen, an der Sie Sui-generis-Datenbankrechte haben, dann gilt die Datenbank, an der Sie Sui-generis-Datenbankrechte haben (aber nicht ihre einzelnen Inhalte) als abgewandeltes Material; und

    2. Sie müssen die Bedingungen des Abschnitts 3(a) einhalten, wenn sie alle Datenbankinhalte oder wesentliche Teile davon weitergeben; und

    3. eine Weitergabe des gesamten Inhalts der Datenbank oder wesentlicher Teile davon an Dritte, auch wenn diese in eine Datenbank aufgenommen wurden, ist in jedem Fall dann nicht erlaubt, wenn diese Dritten durch eine schwarze Liste im Sinne der vorliegenden Public License für die Weitergabe ausgeschlossen wurden, sofern die Weitergabe nicht durch eine wirksame weltweite Veröffentlichung dieser Inhalte erfolgt.

    Es sei ferner klargestellt, dass dieser Abschnitt 4 Ihre Verpflichtungen aus der vorliegenden Public License nur ergänzt und nicht ersetzt, soweit die lizenzierten Rechte andere Urheberrechte oder ähnliche Rechte enthalten.

    Abschnitt 5 – Gewährleistungsausschluss und Haftungsbeschränkung

    1. Sofern der Lizenzgeber nicht separat anderes erklärt und so weit wie möglich, bietet

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