LIBERAL LICENSE - AVAILABLE SOURCES 1.0

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bei der Herausgabe oder Veröffentlichung des lizenzierten Materials durch den Lizenzgeber entspricht.

  • Falls der Lizenzgeber es verlangt, müssen Sie die gemäß Abschnitt 3(a)(1)(A) erforderlichen Informationen entfernen, soweit dies vernünftigerweise praktikabel ist. Dies gilt auch für die in Abschnitt 2(a)(1) ggf. erforderliche Nennung des Urhebers und die ggf. erforderlichen Angaben zur vorliegenden Public License.

  • Abschnitt 4 – Sui-generis-Datenbankrechte

    Soweit die lizenzierten Rechte Sui-generis-Datenbankrechte beinhalten, die auf Ihre Nutzung des lizenzierten Materials Anwendung finden, gilt:

    1. sofern Sie alle Inhalte der Datenbank oder wesentliche Teile davon in eine Datenbank aufnehmen, an der Sie Sui-generis-Datenbankrechte haben, dann gilt die Datenbank, an der Sie Sui-generis-Datenbankrechte haben (aber nicht ihre einzelnen Inhalte) als abgewandeltes Material; und

    2. Sie müssen die Bedingungen des Abschnitts 3(a) einhalten, wenn sie alle Datenbankinhalte oder wesentliche Teile davon weitergeben; und

    3. eine Weitergabe des gesamten Inhalts der Datenbank oder wesentlicher Teile davon an Dritte, auch wenn diese in eine Datenbank aufgenommen wurden, ist in jedem Fall dann nicht erlaubt, wenn diese Dritten durch eine schwarze Liste im Sinne der vorliegenden Public License für die Weitergabe ausgeschlossen wurden, sofern die Weitergabe nicht durch eine wirksame weltweite Veröffentlichung dieser Inhalte erfolgt.

    Es sei ferner klargestellt, dass dieser Abschnitt 4 Ihre Verpflichtungen aus der vorliegenden Public License nur ergänzt und nicht ersetzt, soweit die lizenzierten Rechte andere Urheberrechte oder ähnliche Rechte enthalten.

    Abschnitt 5 – Gewährleistungsausschluss und Haftungsbeschränkung

    1. Sofern der Lizenzgeber nicht separat anderes erklärt und so weit wie möglich, bietet der Lizenzgeber das lizenzierte Material so wie es ist und verfügbar ist an und sagt in Bezug auf das lizenzierte Material weder das Vorliegen noch das Nichtvorliegen irgendwelcher Eigenschaften, Zustände,Funktionalitäten oder Wirkungen zu, weder ausdrücklich noch konkludent oder anderweitig, und schließt jegliche Gewährleistung aus, einschließlich der gesetzlichen. Dies umfasst insbesondere das Freisein von Rechtsmängeln, Verkehrsfähigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck, Wahrung der Rechte Dritter, Freisein von (auch verdeckten) Sachmängeln, Richtigkeit und das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Irrtümern, gleichviel ob sie bekannt, unbekannt oder erkennbar sind. Dort, wo Gewährleistungsausschlüsse ganz oder teilweise unzulässig sind, gilt der vorliegende Ausschluss möglicherweise für Sie nicht.

    2. Soweit wie möglich, haftet der Lizenzgeber Ihnen gegenüber nach keinem rechtlichen Konstrukt (einschließlich insbesondere Fahrlässigkeit) oder anderweitig für irgendwelche direkten, speziellen, indirekten, zufälligen, Folge-, Straf- exemplarischen oder anderen Verluste, Kosten, Aufwendungen oder Schäden, die sich aus der vorliegenden Public License oder der Nutzung des lizenzierten Materials ergeben, selbst wenn der Lizenzgeber auf die Möglichkeit solcher Verluste, Kosten,

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