LIBERAL LICENSE - AVAILABLE SOURCES 1.0

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Liste im Sinne der vorliegenden Public License für die Weitergabe ausgeschlossen wurde.

  • Ausnahmen und Beschränkungen. Es sei klargestellt, dass, wo immer gesetzliche Ausnahmen und Beschränkungen auf Ihre Nutzung Anwendung finden, die vorliegende Public License nicht anwendbar ist und Sie insoweit ihre Bedingungen nicht einhalten müssen. Eine Weitergabe des lizenzierten Materials an Dritte, auch als Teil eines größeren Werkes, ist in jedem Fall dann nicht erlaubt, wenn diese Dritten durch eine schwarze Liste im Sinne der vorliegenden Public License für die Weitergabe ausgeschlossen wurden, sofern die Weitergabe nicht durch eine wirksame weltweite Veröffentlichung des lizenzierten Materials erfolgt.

  • Laufzeit. Die Laufzeit der vorliegenden Public License wird in Abschnitt 6(a) geregelt.

  • Medien und Formate; Gestattung technischer Modifikationen. Der Lizenzgeber erlaubt Ihnen, die lizenzierten Rechte in allen bekannten und zukünftig entstehenden Medien und Formaten auszuüben und die dafür notwendigen technischen Modifikationen vorzunehmen. Der Lizenzgeber verzichtet auf jegliche und/oder versichert die Nichtausübung jeglicher Rechte und Befugnisse, Ihnen zu verbieten, technische Modifikationen vorzunehmen, die notwendig sind, um die lizenzierten Rechte ausüben zu können, einschließlich solcher, die zur Umgehung wirksamer technischer Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Im Sinne der vorliegenden Public License entsteht kein abgewandeltes Material, soweit lediglich Modifikationen vorgenommen werden, die nach diesem Abschnitt 2(a)(4) zulässig sind.

  • Nachfolgende Empfänger

    1. Angebot des Lizenzgebers – Lizenziertes Material. Jeder Empfänger des lizenzierten Materials erhält automatisch ein Angebot des Lizenzgebers, die lizenzierten Rechte unter den Bedingungen der vorliegenden Public License auszuüben.

    2. Keine Beschränkungen für nachfolgende Empfänger. Sie dürfen keine zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen fordern oder das lizenzierte Material mit solchen belegen oder darauf wirksame technische Maßnahmen anwenden, sofern dadurch die Ausübung der lizenzierten Rechte durch Empfänger des lizenzierten Materials eingeschränkt wird.

  • Inhaltliche Indifferenz. Die vorliegende Public License begründet nicht die Erlaubnis, zu behaupten oder den Eindruck zu erwecken, dass Sie oder Ihre Nutzung des lizenzierten Materials mit dem Lizenzgeber oder den natürlichen oder juristischen Personen die für eine Namensnennung gemäß Abschnitt 3(a)(1)(A)(i) vorgesehenen sind, in Verbindung stehen oder durch ihn bzw. sie gefördert, gutgeheißen oder offiziell anerkannt werden.

  • Sonstige Rechte

    1. Urheberpersönlichkeitsrechte, wie etwa zum Schutz vor Werkentstellungen, werden durch die vorliegende Public License ebenso wenig mitlizenziert wie das Recht auf Privatheit, auf Datenschutz und/oder ähnliche Persönlichkeitsrechte; gleichwohl verzichtet der Lizenzgeber auf derlei Rechte bzw. ihre Durchsetzung, soweit dies für Ihre Ausübung der lizenzierten Rechte erforderlich und möglich ist, jedoch nicht darüber hinaus.

    2. Patent- und Kennzeichenrechte werden durch die vorliegende Public License

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