LIBERAL LICENSE - AVAILABLE SOURCES 1.0

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nicht lizenziert. Die vorliegende Public License gewährt Ihnen keine Rechte an den Handelsmarken, Dienstleistungsmarken, Markennamen oder Logos des Lizenzgebers oder anderen die für eine Namensnennung gemäß Abschnitt 3(a)(1)(A)(i) vorgesehenen sind. Gleichwohl verzichtet der Lizenzgeber auf die in diesem Abschnitt 2(b)(2) genannten Rechte bzw. ihre Durchsetzung, soweit dies für Ihre Ausübung der lizenzierten Rechte erforderlich und möglich ist, jedoch nicht darüber hinaus.

  • Soweit wie möglich verzichtet der Lizenzgeber auf Vergütung durch Sie für die Ausübung der lizenzierten Rechte, sowohl direkt als auch durch eine Verwertungsgesellschaft unter welchem freiwilligen oder abdingbaren gesetzlichen oder Pflichtlizenzmechanismus auch immer eingezogen. In allen übrigen Fällen behält sich der Lizenzgeber ausdrücklich jedes Recht vor, Vergütungen zu fordern, einschließlich für Nutzungen des lizenzierten Materials für andere als nicht kommerzielle Zwecke.

  • Abschnitt 3 – Lizenzbedingungen

    Ihre Ausübung der lizenzierten Rechte unterliegt ausdrücklich folgenden Bedingungen

    1. Namensnennung und weitere Angaben

      1. Wenn Sie das lizenzierte Material weitergeben, müssen Sie:

        1. die folgenden Angaben beibehalten, soweit sie vom Lizenzgeber dem lizenzierten Material beigefügt wurden:

          1. die Bezeichnung der/des Ersteller(s) des lizenzierten Materials und anderer, die für eine Namensnennung vorgesehen sind (auch durch Pseudonym, falls angegeben), in jeder durch den Lizenzgeber verlangten Form, die angemessen ist;

          2. einen Copyright-Vermerk;

          3. einen Hinweis auf die vorliegende Public License;

          4. einen Hinweis auf den Haftungsausschluss;

          5. einen Hinweis auf die Höchstgrenzen für die kommerzielle Nutzung, soweit vom Lizenzgeber herausgegeben oder veröffentlicht;

          6. einen Hinweis darauf, dass diese Lizenz eine schwarze Liste definiert, welche die Weitergabe des lizenzierten Materials beschränkt;

          7. soweit vernünftigerweise praktikabel einen URI oder Hyperlink zum lizenzierten Material;

          8. alle Quelltexte, Baupläne, Spezifikationen, Dokumentationen und Daten auf denen die Erschaffung oder Nutzung des Lizenzierten Materials basiert;

        2. angeben, ob Sie das lizenzierte Material verändert haben, und alle vorherigen Änderungsangaben beibehalten; und

        3. angeben, dass das lizenzierte Material unter der vorliegenden Public License steht, und deren Text oder URI oder einen Hyperlink darauf beifügen.

        Es sei klargestellt, dass Sie gemäß der vorliegenden Public License keine Erlaubnis haben, abgewandeltes Material weiterzugeben, mit Ausnahme der in Abschnitt 2(a)(1)(L) gewährten Erlaubnisse.

      2. Sie dürfen die Bedingungen des Abschnitts 3(a)(1) in jeder angemessenen Form erfüllen, je nach Medium, Mittel und Kontext in bzw. mit dem Sie das lizenzierte Material weitergeben. Es kann zum Beispiel angemessen sein, die Bedingungen durch Angabe eines URI oder Hyperlinks auf eine Quelle zu erfüllen, die die erforderlichen Informationen enthält. Die Form der Erfüllung bei der Weitergabe gilt immer als angemessen, wenn sie der gegebenen Form

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