LIBERAL LICENSE - AVAILABLE SOURCES 1.0

Printer-friendly versionPrinter-friendly version

Bedeutung.

  • Zulässige Dach-Lizenzierung ist die zusätzliche Lizenzierung des lizenzierten Materials die durch die Anwendung einer kompatiblen liberalen Lizenz auf ein größeres Werk entsteht, welches das lizenzierte Material ganz oder teilweise enthält, einbindet, referenziert, aufruft oder ausführt. Es sei klargestellt, dass eine Lizenzierung des größeren Werkes mit einer anderen Lizenz als einer kompatiblen liberalen Lizenz keine zulässige Dach-Lizenzierung ist.

  • Abschnitt 2 – Umfang

    1. Lizenzgewährung

      1. Unter den Bedingungen der vorliegenden Public License gewährt der Lizenzgeber Ihnen eine weltweite, vergütungsfreie, nicht unterlizenzierbare, nicht-ausschließliche, unwiderrufliche Lizenz zur Ausübung der lizenzierten Rechte am lizenzierten Material, um das lizenzierte Material ganz oder in Teilen:

        1. nicht öffentlich sichtbar zu machen; und

        2. öffentlich sichtbar zu machen, wenn zeitgleich die vorliegende Public License und die Nennung des Urhebers des lizenzierten Materials in angemessener aber effektiver Weise auf dem selben Weg öffentlich zur Kenntnisnahme angezeigt oder gegeben wird; und

        3. aus einem beliebigen Medium und von einer beliebigen Quelle zu beziehen z. B. durch Herunterladen, jedoch nur, wenn dadurch keine anderen Bestimmungen der vorliegenden Public License verletzt werden; und

        4. nicht öffentlich auszuführen, jedoch nur für nicht kommerzielle Zwecke; und

        5. nicht öffentlich auszuführen für kommerzielle Zwecke solange die vom Lizenzgeber festgelegten Höchstgrenzen für die kommerzielle Nutzung nicht überschritten werden; und

        6. öffentlich auszuführen, wenn zeitgleich die vorliegende Public License und die Nennung des Urhebers des lizenzierten Materials in angemessener aber effektiver Weise auf dem selben Weg öffentlich zur Kenntnisnahme angezeigt oder gegeben wird, jedoch nur für nicht kommerzielle Zwecke; und

        7. öffentlich auszuführen für kommerzielle Zwecke solange die vom Lizenzgeber festgelegten Höchstgrenzen für die kommerzielle Nutzung nicht überschritten werden, wenn zeitgleich die vorliegende Public License und die Nennung des Urhebers des lizenzierten Materials in angemessener aber effektiver Weise auf dem selben Weg öffentlich zur Kenntnisnahme angezeigt oder gegeben wird; und

        8. nur für nicht kommerzielle Zwecke, beliebig abgewandeltes oder abgeleitetes Material zu erstellen und zu vervielfältigen, es aber nicht weiterzugeben. Das abgewandelte oder abgeleitete Material steht unter der vorliegenden Public License mit denselben Höchstgrenzen für die kommerzielle Nutzung und keiner anderen Lizenz. Und

        9. für kommerzielle Zwecke, beliebig abgewandeltes oder abgeleitetes Material zu erstellen und zu vervielfältigen solange die vom Lizenzgeber festgelegten Höchstgrenzen für die kommerzielle Nutzung nicht überschritten werden, es aber nicht weiterzugeben. Jedoch gilt dies im Falle einer Änderung des lizenzierten Materials die keine Reparatur ist, nur dann wenn

          1. der Lizenzgeber spätestens zum Zeitpunkt der kommerziellen Nutzung über die Änderung am lizenzierten Material, soweit und so genau wie der Art des lizenzierten Materials und den Umständen nach

    Seiten