LIBERAL LICENSE - PROTECTED SOURCES 1.0 STRICT BLACKLIST

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Ihre Nutzung des lizenzierten Materials Anwendung findet.

  • Lizenziertes Material bezeichnet die Software, das maschinell lesbare Programm, den Programmteil, das Rahmenwerk oder die Komponente(n) für Software bzw. maschinell lesbare Programme, einschließlich seiner bzw. ihrer sämtlichen Dokumentationen und zugehörigen Daten, soweit vom Lizenzgeber zur Verfügung gestellt, jedoch ausschließlich seiner bzw. ihrer Quelltexte und Spezifikationen, das Entwurfsmuster, die Konstruktion, einschließlich ihrer sämtlichen Dokumentationen, soweit vom Lizenzgeber zur Verfügung gestellt, jedoch ausschließlich ihrer Baupläne und Spezifikationen, das Werk der Literatur oder Kunst, die Datenbank oder das sonstige Material, welches der Lizenzgeber unter die vorliegende Public License gestellt hat. Material welches vom lizenzierten Material selbst erzeugt bzw. generiert wurde, auch durch Interaktion mit irgendjemandem, ist weder Teil des lizenzierten Materials der vorliegenden Public License noch anderweitig lizenziertes Material, wenn dieses erzeugte Material nicht explizit lizenziert ist.

  • Lizenzierte Rechte bezeichnet die Ihnen unter den Bedingungen der vorliegenden Public License gewährten Rechte, welche auf solche Urheberrechte und ähnlichen Rechte beschränkt sind, die Ihre Nutzung des lizenzierten Materials betreffen und die der Lizenzgeber zu lizenzieren berechtigt ist.

  • Lizenzgeber bezeichnet die natürliche(n) oder juristische(n) Person(en), die unter der vorliegenden Public License Rechte gewährt (oder gewähren).

  • Lizenznehmer bezeichnet die natürliche(n) oder juristische(n) Person(en), der (oder denen) unter der vorliegenden Public License Rechte gewährt werden.

  • Kommerziell meint vorrangig auf einen geschäftlichen Vorteil oder eine geldwerte Vergütung gerichtet. Es sei klargestellt, dass im Sinne der vorliegenden Public License auch dann ein geschäftlicher Vorteil vorliegen kann, wenn das lizenzierte Material in irgendeiner Weise genutzt, z. B. im Zusammenhang mit Geschäftsvorgängen, aber nicht weitergegeben wird.

  • Höchstgrenzen für die kommerzielle Nutzung meint die vom Lizenzgeber mit der vorliegenden Public License herausgegebenen oder veröffentlichten Werte, welche bei der kommerziellen Nutzung des lizenzierten Materials von Ihnen nicht überschritten werden dürfen. Diese Höchstgrenzen schränken die kommerzielle Nutzung im Rahmen dieser Lizenz ein, z. B. hinsichtlich der maximalen Nutzungsdauer, der maximalen Anzahl an Nutzern, der maximalen Anzahl an Nutzungssorten oder anderweitiger Kriterien. Hat der Lizenzgeber mit der vorliegenden Public License keine Höchstgrenzen herausgegeben oder veröffentlicht, ist die kommerzielle Nutzung des lizenzierten Materials nicht erlaubt.

  • Nicht kommerziell meint nicht vorrangig auf einen geschäftlichen Vorteil oder eine geldwerte Vergütung gerichtet. Der Austausch von lizenziertem Material gegen anderes unter Urheberrecht oder ähnlichen Rechten geschütztes Material durch digitales File-Sharing oder ähnliche Mittel ist nicht kommerziell im Sinne der vorliegenden Public License, sofern in Verbindung damit keine geldwerte Vergütung erfolgt.

  • Sie bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die von lizenzierten Rechten unter der vorliegenden

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