LIBERAL LICENSE - PROTECTED SOURCES 1.0 STRICT BLACKLIST
Rechtsmängeln, Verkehrsfähigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck, Wahrung der Rechte Dritter, Freisein von (auch verdeckten) Sachmängeln, Richtigkeit und das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Irrtümern, gleichviel ob sie bekannt, unbekannt oder erkennbar sind. Dort, wo Gewährleistungsausschlüsse ganz oder teilweise unzulässig sind, gilt der vorliegende Ausschluss möglicherweise für Sie nicht.
Soweit wie möglich, haftet der Lizenzgeber Ihnen gegenüber nach keinem rechtlichen Konstrukt (einschließlich insbesondere Fahrlässigkeit) oder anderweitig für irgendwelche direkten, speziellen, indirekten, zufälligen, Folge-, Straf- exemplarischen oder anderen Verluste, Kosten, Aufwendungen oder Schäden, die sich aus der vorliegenden Public License oder der Nutzung des lizenzierten Materials ergeben, selbst wenn der Lizenzgeber auf die Möglichkeit solcher Verluste, Kosten, Aufwendungen oder Schäden hingewiesen wurde. Dort, wo Haftungsbeschränkungen ganz oder teilweise unzulässig sind, gilt die vorliegende Beschränkung möglicherweise für Sie nicht.
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Der Gewährleistungsausschluss und die Haftungsbeschränkung oben sollen so ausgelegt werden, dass sie soweit wie möglich einem absoluten Haftungs- und Gewährleistungsausschluss nahe kommen.
Abschnitt 6 – Laufzeit und Beendigung.
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Die vorliegende Public License gilt bis zum Ablauf der Schutzfrist des Urheberrechts und der ähnlichen Rechte, die hiermit lizenziert werden. Gleichwohl erlöschen Ihre Rechte aus dieser Public License automatisch, wenn Sie die Bestimmungen dieser Public License nicht einhalten und wenn Sie den Lizenzgeber im Zusammenhang mit dem lizenzierten Material oder im Zusammenhang mit der Nutzung des lizenzierten Materials durch irgendjemanden, z. B. weil Sie glauben dass Patentverletzungen vorliegen, verklagen bzw. gerichtliche Schritte gegen den Lizenzgeber oder sein Handeln veranlassen. Dies gilt auch im Falle einer Überschreitung der Höchstgrenzen für die kommerzielle Nutzung; und falls Sie die Höchstgrenzen für die kommerzielle Nutzung überschritten haben, kann der Lizenzgeber einen angemessen erhöhten Ausgleich, das ist soweit anwendbar das Doppelte des Preises seiner Preisliste welcher für die Nutzung des lizenzierten Materials zum Zeitpunkt der Nutzung angeboten wurde oder soweit vernünftigerweise anwendbar das Doppelte des marktüblichen Preises zum Zeitpunkt der Nutzung oder soweit vernünftigerweise anwendbar der Gegenwert der Hälfte des geschäftlichen Vorteils bzw. der geldwerten Vergütung die Sie durch die Nutzung des lizenzierten Materials erlangt haben, je nach dem was höher ist, von Ihnen verlangen.
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Soweit Ihr Recht, das lizenzierte Material zu nutzen, gemäß Abschnitt 6(a) erloschen ist, lebt es wieder auf:
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automatisch zu dem Zeitpunkt, an welchem die Verletzung abgestellt ist, sofern dies innerhalb von 30 Tagen seit Ihrer Kenntnis der Verletzung geschieht; oder
Es sei klargestellt, dass dieser Abschnitt 6(b) die Rechte des Lizenzgebers, Ausgleich für Ihre Verletzung der vorliegenden Public License zu verlangen, nicht einschränkt.
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Es sei klargestellt, dass der Lizenzgeber das lizenzierte Material auch unter anderen Bedingungen anbieten oder den Vertrieb des lizenzierten Materials jederzeit einstellen darf; gleichwohl erlischt dadurch die vorliegende Public License nicht.
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Die Abschnitte 1, 5, 6, 7 und 8 gelten auch nach Erlöschen der vorliegenden Public License fort.
Abschnitt 7 – Sonstige Bedingungen
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Der Lizenzgeber ist nicht an durch Sie gestellte zusätzliche oder abweichende Bedingungen gebunden, wenn diese nicht ausdrücklich vereinbart wurden.
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Jedwede das lizenzierte Material betreffenden und hier nicht genannten Umstände, Annahmen oder Vereinbarungen sind getrennt und unabhängig von den Bedingungen der vorliegenden Public License.
Abschnitt 8 – Gerichtsstand
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Wenn der Lizenzgeber eine natürliche Person ist, dann ist der Gerichtsstand der Wohnsitz oder ersatzweise der gewöhnliche Aufenthalt des Lizenzgebers. Wenn der Lizenzgeber eine juristische Person ist, dann ist der Gerichtsstand der Sitz des Lizenzgebers oder ersatzweise der Sitz der Hauptverwaltung des Lizenzgebers.
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Das anzuwendende Recht ist das lokale, nationale und internationale Recht welches am Ort des Gerichtsstands gilt.
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Es sei klargestellt, dass die vorliegende Public License weder besagen noch dahingehend ausgelegt werden soll, dass sie solche Nutzungen des lizenzierten Materials verringert, begrenzt, einschränkt oder mit Bedingungen belegt, die ohne eine Erlaubnis aus dieser Public License zulässig sind.
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Soweit wie möglich soll, falls eine Klausel der vorliegenden Public License als nicht durchsetzbar anzusehen ist, diese Klausel automatisch im geringst erforderlichen Maße angepasst werden, um sie durchsetzbar zu machen. Falls die Klausel nicht anpassbar ist, soll sie von der vorliegenden Public License abgeschieden werden, ohne dass die Durchsetzbarkeit der verbleibenden Bedingungen tangiert wird.
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Auf keine Bedingung der vorliegenden Public License wird verzichtet und kein Verstoß dagegen soll als hingenommen gelten, außer der Lizenzgeber hat sich damit ausdrücklich einverstanden erklärt.
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Nichts in der vorliegenden Public License soll zu einer Beschränkung oder Aufhebung von Privilegien und Immunitäten führen, die dem Lizenzgeber oder Ihnen insbesondere aufgrund rechtlicher Regelungen irgendeiner Rechtsordnung oder Rechtsposition zustehen, oder dahingehend interpretiert werden.
Dokumentrevision: 2
Autor: Philip Rickel, Hamburg (Deutschland) 2018
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