LIBERAL LICENSE - PROTECTED SOURCES 1.0 STRICT BLACKLIST

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sei klargestellt, dass Sie gemäß der vorliegenden Public License keine Erlaubnis haben, abgewandeltes Material zu erstellen bzw. zu erzeugen oder Quelltexte, Baupläne oder Spezifikationen des lizenzierten Materials in irgendeiner Form zu verwenden, solange der Lizenzgeber Ihnen dies nicht anderweitig explizit erlaubt.

  • Sie dürfen die Bedingungen des Abschnitts 3(a)(1) in jeder angemessenen Form erfüllen, je nach Medium, Mittel und Kontext in bzw. mit dem Sie das lizenzierte Material weitergeben. Es kann zum Beispiel angemessen sein, die Bedingungen durch Angabe eines URI oder Hyperlinks auf eine Quelle zu erfüllen, die die erforderlichen Informationen enthält. Die Form der Erfüllung bei der Weitergabe gilt immer als angemessen, wenn sie der gegebenen Form bei der Herausgabe oder Veröffentlichung des lizenzierten Materials durch den Lizenzgeber entspricht.

  • Falls der Lizenzgeber es verlangt, müssen Sie die gemäß Abschnitt 3(a)(1)(A) erforderlichen Informationen entfernen, soweit dies vernünftigerweise praktikabel ist. Dies gilt auch für die in Abschnitt 2(a)(1) ggf. erforderliche Nennung des Urhebers und die ggf. erforderlichen Angaben zur vorliegenden Public License.

  • Abschnitt 4 – Sui-generis-Datenbankrechte

    Soweit die lizenzierten Rechte Sui-generis-Datenbankrechte beinhalten, die auf Ihre Nutzung des lizenzierten Materials Anwendung finden, gilt:

    1. sofern Sie alle Inhalte der Datenbank oder wesentliche Teile davon in eine Datenbank aufnehmen, an der Sie Sui-generis-Datenbankrechte haben, dann gilt die Datenbank, an der Sie Sui-generis-Datenbankrechte haben (aber nicht ihre einzelnen Inhalte) als abgewandeltes Material; und

    2. Sie müssen die Bedingungen des Abschnitts 3(a) einhalten, wenn sie alle Datenbankinhalte oder wesentliche Teile davon weitergeben; und

    3. eine Weitergabe des gesamten Inhalts der Datenbank oder wesentlicher Teile davon an Dritte, auch wenn diese in eine Datenbank aufgenommen wurden, ist in jedem Fall dann nicht erlaubt, wenn diese Dritten durch eine schwarze Liste im Sinne der vorliegenden Public License für die Weitergabe ausgeschlossen wurden, auch wenn die Weitergabe durch eine Veröffentlichung dieser Inhalte erfolgt.

    Es sei ferner klargestellt, dass dieser Abschnitt 4 Ihre Verpflichtungen aus der vorliegenden Public License nur ergänzt und nicht ersetzt, soweit die lizenzierten Rechte andere Urheberrechte oder ähnliche Rechte enthalten.

    Abschnitt 5 – Gewährleistungsausschluss und Haftungsbeschränkung

    1. Sofern der Lizenzgeber nicht separat anderes erklärt und so weit wie möglich, bietet der Lizenzgeber das lizenzierte Material so wie es ist und verfügbar ist an und sagt in Bezug auf das lizenzierte Material weder das Vorliegen noch das Nichtvorliegen irgendwelcher Eigenschaften, Zustände,Funktionalitäten oder Wirkungen zu, weder ausdrücklich noch konkludent oder anderweitig, und schließt jegliche Gewährleistung aus, einschließlich der gesetzlichen. Dies umfasst insbesondere das Freisein von

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